Abstimmungen & Wahlen
Wer stimmt, bestimmt!
Nur wer seine politischen Rechte ausübt und wahrnimmt, kann in Sachvorlagen und Wahlen mitbestimmen und mitgestalten. Die eigene Meinungsbildung und das Interesse über das politische, wirtschaftliche und soziale Geschehen in Bund, Kanton und Gemeinde sind wichtig und zentral. Informieren Sie sich.
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10. Februar 2019 | |
25. November 2018 | |
23. September 2018 | |
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04. März 2018 |
Stimmabgabe
Die Stimmabgabe ist persönlich (oder in Stellvertretung) auszuüben. Sie können dies vorzeitig (in der Vorwoche) während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung oder am Wahl- bzw. Abstimmungswochenende an der Urne tun. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Egal welche Möglichkeit Sie nutzen Ihre Stimme abzugeben – der Stimmrechtsausweis muss immer unterschrieben werden.
Weitere Informationen sind auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich.
Allgemeine Informationen zu Abstimmungen
Urnenstandort
Mönchhof, 8617 Mönchaltorf
Urnen Öffnungszeiten
Sonntag: 9.00 bis 11.00 Uhr
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wahlen.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde Mönchaltorf politischen Wohnsitz haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Stellvertretung
Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Dabei ist zu beachten, dass auch bei der Stimmabgabe an der Urne alle Stimmrechtsausweise unterzeichnet werden müssen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert «Stimm-/Wahlzettel» und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, sodass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)