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eUmzug CH

Sie möchten einen Zuzug/Wegzug oder eine Umzug innerhalb von Mönchaltorf melden? Die Meldefrist beträgt gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) 14 Tage.

Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können Einwohnerinnen und Einwohner bei einem Umzug die Meldepflicht (Abmeldung und Anmeldung) gegenüber den Einwohnerdiensten in einem Schritt gemeindeübergreifend im Kanton Zürich sowie kantonsübergreifend in den Kantonen Uri, Zug und in vereinzelten Gemeinden des Kantons Aargau elektronisch erledigen. Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards (eCH-0093 und weitere). 

Link:eUmzugCH

Wegzug ins Ausland

Bitte melden Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle bei einem Wegzug ins Ausland.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung.