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Familienzulagenanmeldung

Die Kinderzulage ist eine staatliche Hilfe an die Unkosten der Kinder. Anspruch haben alle in der Schweiz lebenden Kinder. Eltern beziehen diese Zulage meistens durch den Arbeitgeber. Sind beide Elternteile erwerbstätig, müssen sich die Eltern entscheiden, wem die Kinderzulage ausbezahlt werden soll. Nicht erwerbstätige Personen beantragen die Kinderzulage bei der SVA Zürich . Das Antragsformular mit den entsprechenden Beilagen kann an die AHV-Zweigstelle oder an die SVA Zürich, Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich gesandt werden. 

zum Bereich AHV-Zweigstelle
 

Zuständige Abteilung