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Verpflichtungserklärung Touristenvisum

Sie können eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/-in in die Schweiz einladen. Was müssen Sie tun?

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein. Wird das Visum daraufhin nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine "Verpflichtungserklärung" verlangt werden, welche die ausländischen Gäste ausfüllen und Ihnen als Gastgeber bzw. Gastgeberin in die Schweiz zustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 50'000 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung" und sprechen damit persönlich bei der Einwohnerkontrolle Mönchaltorf vor. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Garantieübernahme gegeben sind. Dabei werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Schulden (insbesondere öffentlich-rechtlicher Natur) und Steuerverhältnisse berücksichtigt. Anschliessend leiten wir das Gesuch an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Verpflichtungserklärung
  • Identitätsausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • 3 aktuelle Lohnabrechnungen sowie Bankkontoauszug
  • Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.00

Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land ca. 20 Arbeitstage. Danach können die ausländischen Gäste auf der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.

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