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Handlungsfähigkeitszeugnis

Dieses Zeugnis bestätigt, dass die betreffende Person volljährig (mündig) und nicht bevormundet (urteilsfähig) ist. Dieses Dokument wird durch die Einwohnerkontrolle für Fr. 30.-- ausgestellt. Sie können das Handlungsfähigkeitszeugnis persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abholen oder folgend bestellen:

Das Handlungsfähigkeitszeugnis ist unter anderem notwendig für

  • Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften (Notariat)
  • Geschäftseröffnungen
  • Ausländgeschäfte

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Zuständige Abteilung