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Aufenthaltsausweis (auch Heimatausweis)

Neuausstellung eines Aufenthaltsausweises

Sie halten sich zum Wochenaufenthalt / zur Nebenniederlassung in einer anderen Gemeinde auf. Haben Sie sich bei der Einwohnerkontrolle dieser Gemeinde erkundigt, ob in Ihrem Fall der Wochenaufenthalt / die Nebenniederlassung akzeptiert werden kann?

Wenn ja, benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis von uns, damit Sie sich mit Zweitwohnsitz in der anderen Gemeinde anmelden können. Dieses Dokument können Sie persönlich bei uns abholen (Ausweis mitnehmen) oder im Online-Schalter unter der Rubrik "Allgemeine Verwaltung" bestellen.

Bitte beachten Sie, dass der Aufenthaltsausweis nach Ablauf der Gültigkeit wieder der Einwohnerkontrolle abgegeben werden muss.

Der Aufenthaltsausweis wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kostet Fr. 30.--.

Verlängerung eines Aufenthaltsausweises

Kommen Sie mit dem Aufenthaltsausweis persönlich bei uns vorbei.

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Zuständige Abteilung