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Baukontrolle

Die Ausführung bewilligter Bauten muss gemäss Gesetzgeber kontrolliert werden. In geeigneten Abständen wird deshalb geprüft, ob die Bauarbeiten den Vorschriften und Plänen entsprechen.

Baubeginn, Bauvollendung und die wesentlichen Zwischenstände wie z.B. Schnurgerüst, Rohbauvollendung, Bezugsbereitschaft sind durch den Bauherrn oder den Bauverantwortlichen anzuzeigen. Die Meldungen müssen rechtzeitig erfolgen, damit eine Überprüfung der Bauarbeiten mit der Baubewilligung möglich ist.

Die Baukontrollen können Sie der Bauverwaltung oder unter folgendem Kontakt in Auftrag zugeben:

Ingenieurbüro Bünzli
Zürichstrasse 117c
8123 Ebmatingen

Tel: 044 980 20 90
info@ib-ag.ch
www.ib-ag.ch

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