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Feuerpolizei

Die Feuerpolizei trifft zum Schutz von Personen, Tieren und Sachen alle Massnahmen, die erforderlich sind zur Verhinderung von Brandausbrüchen, Brandausbreitung und Explosionen. Zudem stellt Sie die Fluchtwege sicher.

Bewilligung von Neuanlagen oder deren Ersatz

Sämtliche Wärmetechnische Anlagen, insbesondere Feuerungsaggregate und Einrichtungen für feste, flüssige oder Gasförmige Brennstoffe, Wärmepumpen und Solarenergieanlagen für Neuanlagen oder deren Ersatz bedürfen einer Bewilligung durch die Gemeinde oder Kanton.

Neu- und Umbaukontrollen sowie Kontrollen aus gegebenem Anlass

Bei Neu- und Umbauten sind Kontrollen soweit nötig während der Bauausführung und in jedem Fall nach Fertigstellung des Bauvorhabens vorzunehmen.

Aus gegebenem Anlass sind Kontrollen durchzuführen, inbesondere bei Veranstaltungen (die ein erhöhtes feuerpolizeiliches Risiko mit sich bringen), wenn ein Gebäude oder ein Teil davon anders genutz werden soll und wenn an technischen Ausrüstungen von Bauten und Anlagen Änderunge vorgenommen werden.

Für feuerpolizeiliche Auskünfte steht Ihnen unser externes Ingenieurbüro zur Verfügung.

Ingenieurbüro Bünzli
Zürichstrasse 117c
8123 Ebmatingen

Tel: 044 980 20 90
info@ib-ag.ch
www.ib-ag.ch

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich.

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Zuständige Abteilung