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Baubewilligungsgebühren

Die Gebührenverordnung findet für alle bewilligungspflichtigen Bauvorhaben Anwendung. Die bewilligungsflichtigen Bauvorhaben sind im Planungs- und Baugesetz (PBG) in der Bauverfahrensverordnung (BVV), in der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) und in der Bau- und Zonenordnung Mönchaltorf festgelegt.

Gebühren

Grundsätzlich ist der Bauherrschaft sämtlicher Aufwand für das Bewilligungsverfahren und die Baukontrolle zu verrechnen. Bei Erteilung der Baubewilligung wird ein Kostenvorschuss in der Höhe des mutmasslichen Aufwande erhoben. Nach der Schlussabnahme wird der effektive Aufwand errechnet und nach Massgaben des geleisteten Kostenvorschusses eine Vergütung rückerstattet oder die Kosten des Mehraufwandens erhoben. Rückzahlungsbeträge werden nicht verzinst.In begründeten Fällen kann die Baukommission oder der Gemeinderat Begutachtungen von Bauvorhaben durch Fachberater einholen oder Spezialgutachten erstellen lassen. Der Aufwand für Begutachtungen wird nach Abs. b verrechnet.

Weitere Informationen zu den Baubewilligungsgebühren erhalten Sie in der Gebührenverordnung ab der Seite 3, Punkt 2.

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