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Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren ab, von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat (in Zusammenarbeit mit den Gemeindeingenieuren). Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie im Online-Schalter unter der Rubrik "Bau- und Liegenschaftenverwaltung - Bauverwaltung" herunterladen und als PDF-Dokument ausfüllen und ausdrucken. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Weitere Informationen betreffend den Unterlagen für ein Baugesuch können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:

Merkblatt für Baubewilligungen

Leitfaden_fuer_Baubewilligungen  [PDF, 370 KB]

Bauausschreibung / Einsprachen / Rekurs

Gestützt auf die Bauausschreibung der Gemeinde (dem Anzeiger von Uster und dem Amtsblatt) können Interessierte innert 20 Tagen vom Publikationsdatum an schriftlich den baurechtlichen Entscheid (Baubewilligung, Bauverweigerung) verlangen. Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids und allenfalls Folgeentscheide erfolgt gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 50.00.Gegen den baurechtlichen Entscheid kann innert 30 Tagen Rekurs beim Baurekursgericht Zürich eingereicht werden. Wer das Zustellbegehren nicht verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die im Rekursfall unterliegende Partei hat die Kosten zu tragen.

Zustellbegehren

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Zuständige Abteilung