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Einbürgerungen

Verfahren für Schweizer Bürger

Hatten Sie 2 Jahre Wohnsitz in Mönchaltorf?

Dann können Sie sich in Mönchaltorf einbürgern lassen. Das Gesuchsformular kann direkt bei der Gemeindeverwaltung verlangt oder im Online-Schalter heruntergeladen werden.

Verfahren für ausländische Staatsangehörige

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir informieren Sie gerne, welches Verfahren für Sie infrage kommt. Am Verfahren sind ausserdem das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung (www.gaz.zh.ch), das Staatssekretariat für Migration SEM (www.sem.admin.ch) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement in Bern (www.ejpd.admin.ch) beteiligt.

Nebst den Voraussetzungen des Bürgerrechtsgesetzes des Bundes und der kantonalen Bürgerrechtsverordnung müssen die kommunalen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Dauer und Kosten des Einbürgerungsverfahrens hängt deshalb von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Das Gesuchsformular für die ordentliche Einbürgerung können Sie unter folgendem Link herunterladen.
Anmeldeformular für ordentliches Gesuch

Das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung wird Ihnen bei uns am Schalter ausgehändigt.

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Zuständige Abteilung