Sperrgut (brennbar)
Was gehört dazu?
Brennbare sperrige Gegenstände wie Möbel, Teppiche, etc., welche wegen ihrer Grösse oder ihres Gewichts nicht in einem Kehrichtsack Platz haben, werden mit der normalen Kehrichtabfuhr mitgenommen. Die Gegenstände, welche max. 75 kg Gewicht und 150 cm Länge haben dürfen, müssen mit einer Sperrgutmarke versehen sein.
Tipps
Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
Wo?
Am Abfuhrtag bis 07.00 Uhr bei der Kehrichtsammelstelle bereitstellen.
Gebühren
siehe Rubrik Abfallgebühren