Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Publikationstext im Amtsblatt des Kantons Zürich vom
Freitag 11. Januar 2019
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
S-0172966.1
Transformatorenstation Möchaltorf, Giesszelg
- Neubau au Parzelle Nr. 3144 der Gemeinde Mönchaltorf
Koordinaten: 696931 / 240085
L-0229161.1
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Giesszelg und Mettlenbach
- Neubau mit teils bestehender Rohranlage (Kabel B)
L-0221584.2
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Giesszelg und Silbergrueb
- Einführung in die neue Transformatorenstation Giesszelg (Kabel A)
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) Stationsstrasse 15, 8623 Wetzikon ZH im Namen von Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ Dreikönigstrasse 18, 8022 Zürich, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 11. Januar 2019 bis 11. Februar 2019 in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt.
Rechtliche Hinweise
Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Einsprachen, Einwände und Begehren
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Anmeldestelle Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind bei der Anmeldestelle einzureichen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 11.02.2019
Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse
Eidgenössisches Starktstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf