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Militärische Meldepflicht

Die Meldepflicht beginnt mit der erstmaligen Abgabe des Dienstbüchleins durch die Militärverwaltung. Meldepflichtig sind alle in der Armee oder im Zivilschutz Eingeteilten und alle Nichteingeteilten bis zum 30. Altersjahr.

Bei einem Zuzug in unsere Gemeinde bitten wir Sie, Ihr Dienstbüchlein innerhalb von 14 Tagen an folgende Adresse einzusenden:

Militärverwaltung-Kreiskommando
des Kantons Zürich
Kontrollwesen Region Ost (KRO)
St. Gallerstrasse 40
8400 Winterthur

Kuverts können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage der Militärverwaltung des Kantons Zürich.

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Zuständige Abteilung