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Hundewesen

Beschreibung Hundewesen

Registrierungspflicht

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehalter/innen müssen in der schweizerischen Hundedatenbank AMICUS (ehemals ANIS) registriert sein.

AMICUS
Stauffacherstrasse 130a
3014 Bern
Tel. 0848 777 100
info@amicus.ch
www.amicus.ch

Bereits registrierte/r Hundehalter/in
Falls Sie bereits registrierte/r Hundehalter/in sind, können Sie sich bei AMICUS mit Ihrem Login von ANIS einloggen (Stand 31.12.2015) und

  • E-Mailadresse, Telefonnummern und Sprache selbst verwalten
  • Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr oder Tod Ihres Hundes melden
  • eine Feriendadresse, den Beginn der Schutzhundausbildung inkl. Einsatzzweck erfassen
  • die PetCard (Hundeausweis) nachbestellen.

Seit 1. Januar 2016 müssen die Personaldaten von Hundehalter/innen durch die Gemeinde erfasst werden. Für die Erfassung melden Sie sich bitte bei der Abteilung Sicherheit. Login und Passwort werden Ihnen danach schriftlich von der AMICUS direkt schriftlich zugestellt. Anschliessend gelten für Sie die gleichen Angaben wie für bereits registrierte Hundehalter/innen (siehe oben).

Meldung von Hunden

Als Hundehalter lassen Sie Ihren Hund, wenn er älter als drei Monate ist, durch den Tierarzt kennzeichnen (bei Erstkennzeichnung) und registrieren. Bei der Registrierung erhalten Sie einen Hundeausweis, die sogenannte PetCard. Bei einem Import oder einer Übernahme des Hundes müssen Sie die Kennzeichnung innert 10 Tagen durch den Tierarzt in der AMICUS registrieren lassen.

Gleichzeitig müssen alle Hunde der Abteilung Sicherheit gemeldet werden. Die Vorlage des Hundeausweises (PetCard) erleichtert die Registrierung. Überdies sind der Gemeindeverwaltung Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel oder der Tod des Hundes mitzuteilen.

Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.00, bei verspäteter Meldung kostet sie Fr. 40.00. Die Hundeabgabe wird den Hundehaltern in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr für die Verabgabung beträgt Fr. 150.00 (inkl. Fr. 30.00 Kantonsgebühren).

Gemäss Hundegesetz muss jede/r Hundehalter/in, eine Haftpflichtversicherung besitzen mit mindestens Fr. 1 Mio. Deckung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse.

Hundesteuer

Die Hundehaltung ist mit einer jährlichen, jeweils bis Ende März fälligen Abgabe an die Gemeinde verbunden. Eine Reduktion auf die Hälfte der Abgabe wird gewährt, wenn die Hundehaltung erst nach dem 30. Juni angetreten wird oder der Hund erst dann das Alter von drei Monaten erreicht. Rückerstattungen zur Hälfte erfolgen bei Abgabe oder Tod eines Hundes vor dem 30. Juni.

Hundesteuer Fr. 150.--
Registrierung für neuen Hund Fr.   20.--
bei verspäteter Anmeldung Fr.   40.--

Folgende Hunde sind von der Abgabe befreit, sofern die notwendigen Nachweise vorgelegt werden:

  • Diensthunde der Polizei, des Militärs und der Grenzwacht
  • Ausgebildete Nutzhunde wie Schweiss- und Rettungshunde, soweit damit ein öffentlichen Interesse verbunden ist
  • Ausgebildete und anerkannte Blindenhunde, Begleit-, Hilfs- und Therapiehunde

Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Mönchaltorf eine generelle Kotaufnahmepflicht besteht.

Ausbildungspflicht

Weitere Informationen zur Ausbildungspflicht erhalten Sie auf folgenden Links:

Veterinäramt Kanton Zürich

Kurs Guide Veterinäramt Kanton Zürich


Weitere Informationen zur Hundehaltung, dem Hundegesetz und der Hundeverordnung finden sie unter Veterinäramt des Kantons Zürich

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