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Ombudsmann

Der Ombudsmann ist unabhängig. Er überprüft Behörden-und Verwaltungsentscheide unserer Gemeinde und des Kantons nach Rechtmässigkeit, Angemessenheit und Korrektheit. Der Ombudsmann kann Rat erteilen, zwischen den Beteiligten vermitteln oder zuhanden der zuständigen Behörde eine schriftliche Empfehlung erlassen. Die Anliegen können dem Ombudsmann schriftlich (Mail, Brief) oder mündlich (Vorsprache, Telefon) dargelegt werden. Die Tätigkeit des Ombudsmanns wird durch die beteiligten Gemeinwesen bezahlt und ist für Ratsuchende unentgeltlich.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ombudsmann.zh.ch.