Tierische Abfälle
Was gehört dazu?
Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn). Ebenfalls der Gemeindesammelstelle oder dem Abdecker zu übergeben sind Tierkörper bis 200 kg.
Tipps
Einzelne tote Tiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken.
Wo?
Sammelstelle Werkhhof
Voranmeldung unter Tel. 044 948 15 92
Gebühren
gratis