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eFristverlängerung für die Steuererklärung

Damit die Steuerveranlagung zeitnah vorgenommen werden kann und um Einschätzungspendenzen zu vermeiden, ist eine Fristerstreckung für die Einreichung der Steuererklärung nur bis maximal Ende November des betreffenden Steuerjahres möglich.

WICHTIG!
Aufgrund der Weisung des Kantonalen Steueramtes werden Gesuche, die über den Online-Schalter oder schriftlich eingereicht werden, nicht mehr bestätigt.

Preis: gratis

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