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Hinweis der Gemeinde: Feuerwerksverbot und Littering

5. Januar 2026
Seit dem 1. September 2025 gilt in der Gemeinde Mönchaltorf ein Verbot für lärmendes Feuerwerk. Die Bevölkerung wurde vor den Festtagen nochmals ausdrücklich darüber informiert. Rückblickend zeigt sich jedoch, dass das Verbot nicht überall eingehalten wurde. Bei der Gemeinde sind diesbezüglich mehrere Rückmeldungen und Reklamationen eingegangen und vielerorts wurde der Abfall des Feuerwerks einfach liegen gelassen.

Die Gemeindeverantwortlichen bitten die Mönchaltorfer Bevölkerung daher, sich künftig konsequent an das Verbot für lärmendes Feuerwerk zu halten. Sowohl das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk als auch das Liegenlassen von Abfall sind gemäss den geltenden Bestimmungen der Mönchaltorfer Polizeiverordnung untersagt. Die Gemeindeverantwortlichen werden zusammen mit der Kantonspolizei Zürich prüfen, welche zusätzlichen Massnahmen zukünftig umgesetzt werden können.

Die Gemeinde dankt für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Bild von liegengelassenen Abfällen von Feuerwerkskörpern