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Hinweis der Gemeinde: Feuerwerksverbot und Littering
Die Gemeindeverantwortlichen bitten die Mönchaltorfer Bevölkerung daher, sich künftig konsequent an das Verbot für lärmendes Feuerwerk zu halten. Sowohl das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk als auch das Liegenlassen von Abfall sind gemäss den geltenden Bestimmungen der Mönchaltorfer Polizeiverordnung untersagt. Die Gemeindeverantwortlichen werden zusammen mit der Kantonspolizei Zürich prüfen, welche zusätzlichen Massnahmen zukünftig umgesetzt werden können.
Die Gemeinde dankt für die Kenntnisnahme und das Verständnis.