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Verbot von lärmverursachendem Feuerwerk an der Bundesfeier

13. Juli 2026

Am 1. August gilt gemäss Polizeiverordnung der Gemeinde Mönchaltorf vom
1. September 2025 ein Verbot für lärmverursachendes Feuerwerk. Das Verbot betrifft insbesondere laute Feuerwerkskörper wie Knallkörper, Raketen mit Knalleffekt oder ähnliche pyrotechnische Gegenstände.

Ausgenommen ist nicht lärmendes Feuerwerk wie Wunderkerzen, Vulkane oder bengalisches Feuerwerk.

Mit dem Verzicht auf lautes Feuerwerk leisten alle einen wichtigen Beitrag zu mehr Ruhe, Sicherheit und zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt. Die Gemeindeverwaltung Mönchaltorf appelliert am 1. August 2026 an die Eigenverantwortung und das Verständnis der Bevölkerung. Besten Dank!

Allgemeine Verwaltung / Sicherheit

Feuerwerksverbot Tafel