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Wahlbüro
Das Wahlbüro besteht mit Einschluss des Gemeindepräsidenten als Vorsitzenden aus einer vom Gemeinderat zu bestimmenden Zahl von Mitgliedern. Die Mitglieder werden gemäss der Gemeindeordnung durch den Gemeinderat gewählt. Die Gemeindeschreiberin führt das Sekretariat.
Die Aufgaben des Wahlbüros werden weitgehend durch das kantonale Recht geregelt. Massgebend sind dabei das Gesetz über die politischen Recht (GPR) und dessen Verordnung (VPR). Dem Wahlbüro obliegt primär der Urnendienst und der Auszähldienst an Abstimmungs- und Wahlwochenenden.
Hauptaufgaben
- Urnendienst im Gemeindezentrum Mönchhof, jeweils am Abstimmungs- und Wahlsonntag von 09.30 - 11.00 Uhr, zu zweit
- Auszähldienst an Abstimmungs- und Wahlsonntagen von 10.00 Uhr - ca. 14.00 Uhr. Die Einsatzzeiten der einzelnen Wahlbüromitglieder richten sich individuell nach dem Einsatzplan des jeweiligen Abstimmungs- und Wahlwochenendes. Die Einsatzdauer an Sonntagen variiert je nach Umfang der Abstimmungs- und Wahlvorlagen.
Zeitlicher Aufwand
Pro Jahr finden üblicherweise vier Abstimmungs- und Wahlwochenenden statt (März, Juni, September und November). Hinzu kommen im Vierjahresrhythmus die umfangreichen Wahlen der Gemeindebehörden (2026, 2030,...) und die Nationalrats- und Ständeratswahlen sowie die Kantons- und Regierungsratswahlen (2027, 2031,…).
Kontakt
WahlbüroEsslingerstrasse 2
8617 Mönchaltorf
044 949 40 31 (Kanzlei)
gemeinde@moenchaltorf.ch
Website
Lageplan
Personen
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