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Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Mönchaltorf erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Aufnahme von Schweizer/innen in das Gemeindebürgerrecht von Mönchaltorf ist der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
- Geburtsscheine
- Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
- Wohnsitzzeugnisse
- Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
- Auszug aus dem Zentralstrafregister
- Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten drei Jahre
- Bescheinigung des Steueramtes
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Allgemeine Verwaltung / Einwohnerkontrolle | 044 949 40 10 | einwohnerkontrolle@moenchaltorf.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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100.2 | Organisationsverordnung | 1. Januar 2025 |
130.1 | Vereinbarung mit der Stiftung WBK, Dübendorf, für die Durchführung der Standortbestimmungen im Rahmen der Einbürgerungsverfahren | 13. November 2007 |
130.11 | Vertragsergänzung zum Auftrag an die Stiftung WBK, Dübendorf | 1. Juli 2023 |
620.11 | Gebührentarif Gemeinde Mönchaltorf | 1. Januar 2024 |