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Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Identitätskarte oder Pass
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.
Zu-, Um- und Wegzüge innerhalb der Schweiz können auch online über die Plattform eUmzugCH gemeldet werden.
https://zh.eumzug.swiss/app/eUmzugCH
An- oder Abmeldungen ins Ausland können nicht online sondern müssen zwingend persönlich am Schalter gemeldet werden!
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Allgemeine Verwaltung / Einwohnerkontrolle | 044 949 40 10 | einwohnerkontrolle@moenchaltorf.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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510.5 | Gemeinderatsbeschluss betreffend die rechtliche Grundlage zur Führung von weiteren Identifikatoren und Merkmale im Einwohnerregister | 8. Mai 2018 |