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Schutzraumzuweisung

Bild Eingangstüre Schutzraum

 

Schutzraum

Im Katastrophenfall oder bei einem bewaffneten Konflikt steht jeder Einwohnerin und jedem Einwohner der Schweiz ein Platz in einem Schutzraum zur Verfügung.

Die Schutzraum-Zuweisung wird durch die Gemeinde Mönchaltorf periodisch neu berechnet und kann sich verändern. Den aktuell vorgesehenen Schutzraum für Ihre Wohnadresse und für alle mit Ihnen im gleichen Haushalt lebenden Personen können sie hier abfragen.

Bei Anordnung des Schutzraumbezugs durch die Behörden suchen Sie zusammen mit ihren Mitbewohner/innen den zugeteilten Schutzraum auf. Befolgen Sie die Anordnungen der Behörden und nehmen Sie ein Notgepäck mit.

Weitere Informationen zum Thema Schutzräume finden sie auf der Homepage des Bundesamts für Bevölkerungsschutz sowie der Homepage der Fachstelle Schutzbauten des Kantons Zürich.

 

Notvorrat

Die Bevölkerung sollte in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu können. Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) rät deshalb dazu, einen Notvorrat für rund eine Woche zu halten. Zum Notvorrat gehören in erster Linie lagerfähige Lebensmittel und 9 Liter Wasser pro Person sowie die wichtigsten Medikamente. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Information, Warnung und Alarmierung

Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) empfiehlt die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.

 

Schutzraumpflicht

Personenschutzräume dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bewaffneten Konflikten. Mit dem Ziel, der gesamten Bevölkerung einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen, gilt für Private wie auch für die öffentliche Hand grundsätzlich die sogenannte Schutzraumbaupflicht. Neubauten von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern lösen die Pflicht zur Erstellung der notwendigen Anzahl Schutzplätze aus.

Befreiung von der Pflicht, einen Schutzraum zu erstellen, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, verpflichtet aber zur Entrichtung einer Ersatzabgabe.

Links
Kantonales Amt für Militär und Zivilschutz - Fachstelle Schutzbauten

Beratungskontakt siehe ganz unten auf der Seite!

 

Schutzraumkontrolle

Die Hauseigentümer/innen sind verpflichtet, die Schutzräume regelmässig zu unterhalten. In den Weisungen des Bundes ist dies vorgegeben. Bei der Periodischen Schutzraumkontrolle wird der Zustand der Schutzräume kontrolliert, um die Werterhaltung bestehender Infrastruktur sicherzustellen.

Schutzräume dürfen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu privaten Zwecken genutzt werden, ohne bauliche Veränderungen vorzunehmen und der Schutzraum muss innerhalb 24 Stunden einsatzbereit sein.

Die Schutzräume werden alle 6 Jahre auf ihren technischen Zustand überprüft. Die Kontrollen werden vorher angekündigt und sind grundsätzlich kostenlos. Vor einer Kontrolle sind von den Hauseigentümer/innen folgende Vorbereitungsarbeiten zu treffen:

  • Kellerabteile im Schutzraum, in welchen sich die Aggregate sowie Notausstiege befinden, sowie alle angrenzenden Räume, welche als Fluchtwege dienen, müssen zugänglich sein.
  • Die Fensterdeckel und Schutzraumtüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können. Allfällig wegnehmbare Türschwellen und Verschlüsse sind zu montieren.
  • Die Dichtungen an den Fensterdeckeln und Türen müssen sauber und eingesetzt sein.
  • Für die Notausstiege mit Splitterschutz sind die Betonlamellen im Schutzraum bereit zu stellen.
  • Zur Prüfung der Ventilationsaggregate muss die Kurbel ungehindert gedreht werden können. Auch die elektrischen Ventilationsaggregate haben funktionstüchtig zu sein.
  • Wir bitten Sie, die Lüftungsaggregate regelmässig für kurze Zeit in Betrieb zu nehmen, damit Sie sich selber von der Funktionstüchtigkeit der Aggregate überzeugen können und diese nicht bis zur nächsten offiziellen Kontrolle festsitzen.

 

Beratung

Osterwalder Lehmann Ingenieure und Geometer
Herr Markus Effinger
Alte Landstrasse 248, 8708 Männedorf
Tel. +41 43 388 10 37 
www.olig.ch