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Militär
Militärverwaltung Kanton Zürich
Sämtliche militärische Belange werden seit dem Jahr 2006 durch die Militärverwaltung des Kantons Zürich geregelt.
Militärische Meldepflicht
Die Meldepflicht beginnt mit der Abgabe des Dienstbüchleins durch die Militärverwaltung (Kreiskommando) und dauert für alle in der Armee oder im Zivilschutz Eingeteilten und für alle Nichteingeteilten bis zum Ende der Militärdienstpflicht. Änderungen von persönlichen Daten, von Wohnadresse und Beruf sind innerhalb von 14 Tagen zu melden. Im Kanton Zürich wird die militärische Meldepflicht mit der Meldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfüllt.
Militärische Aufgebote
Sie möchten wissen, wann sie Ihren nächsten Dienst zu leisten haben? Informationen finden Sie unter www.armee.ch/wk oder auf dem Aufgebotsplakat im Schaukasten vor dem Gemeindehaus Mönchaltorf (Esslingerstrasse 2).
Dienstverschiebung
Wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen Ihren bevorstehenden Dienst nicht leisten können, dann nehmen Sie bitte mit der Militärverwaltung des Kantons Zürich Kontakt auf. Gesuchsformulare sind online erhältlich.
Schiesspflicht
Sie können Ihre Schiesspflicht von April bis zum 31. August bei jedem anerkannten Schiessverein erfüllen. Die Schiessdaten finden Sie auf der Homepage der Militärverwaltung des Kantons Zürich.
Wehrpflichtersatz
Haben Sie Fragen zu Ihrer Veranlagung oder möchten Sie einen Antrag auf Rückerstattung des bezahlten Wehrpflichtersatzes stellen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die Wehrpflichtverwaltung des Kantons Zürich.
Kontakt
Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich
Militärverwaltung, Kreiskommando
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich
Telefon 043 259 71 10
mvz@amz.zh.ch
http://www.amz.zh.ch
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