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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Dienstleistungen der KESB
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kreis Uster erbringt für die Gemeinde Mönchaltorf folgende Dienstleistungen:
Die KESB bezweckt Abklärungen, Vollzug, Koordination und Aufsicht der Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Zusammenarbeit mit Institutionen wie dem Amt für Jugend- und Berufsberatung, den Sozialen Dienste für Erwachsene, dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, Spitälern etc.
Die KESB schützt gefährdete Menschen, die nicht selber Unterstützung für sich anfordern können und bei denen die Hilfe durch Angehörige, nahestehende Personen, Sozialdiensten oder Beratungsstellen nicht funktioniert.
Gefährdungsmeldung
Jeder kann die die KESB über eine solche Gefährdung informieren: die betroffene Person selbst, Angehörige, Nachbarn, die Polizei oder medizinische Institutionen. Wenn die KESB eine Meldung erhält, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Diese Abklärung ist in der Regel kostenpflichtig. Sie wird mit einem Entscheid abgeschlossen. Gegen alle Entscheide der KESB kann man Beschwerde erheben.
Aufgaben
Wenn nötig, errichtet die KESB eine Beistandschaft und setzt eine Beistandsperson ein. Diese erhält Aufträge, wie die betroffene Person unterstützt werden soll. Die Beistandspersonen sind von der KESB unabhängig. Die KESB überprüft ihre Arbeit aber regelmässig.
Ausserdem regelt die KESB die elterliche Sorge und den Kinderunterhalt. Sie nimmt Vaterschaftsabklärungen vor, setzt Vorsorgeaufträge in Kraft und prüft Patientenverfügungen.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Zürichstrasse 7
8610 Uster
Tel. 044 944 75 20
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 11.30 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 14.00 Uhr durchgehend
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 044 949 40 15 | soziales@moenchaltorf.ch |