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Feuerpolizei
Die Feuerpolizei trifft zum Schutz von Personen, Tieren und Sachen alle Massnahmen, die erforderlich sind zur Verhinderung von Brandausbrüchen, Brandausbreitung und Explosionen. Zudem stellt Sie die Fluchtwege sicher.
Bewilligung von Neuanlagen oder deren Ersatz
Sämtliche Wärmetechnische Anlagen, insbesondere Feuerungsaggregate und Einrichtungen für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe, Wärmepumpen und Solarenergieanlagen für Neuanlagen oder deren Ersatz bedürfen einer Bewilligung durch die Gemeinde oder Kanton.
Neu- und Umbaukontrollen
Bei Neu- und Umbauten sind Kontrollen soweit nötig während der Bauausführung und in jedem Fall nach Fertigstellung des Bauvorhabens vorzunehmen.
Kontrollen aus gegebenem Anlass
Aus gegebenem Anlass sind Kontrollen durchzuführen, insbesondere bei Veranstaltungen (die ein erhöhtes feuerpolizeiliches Risiko mit sich bringen), wenn ein Gebäude oder ein Teil davon anders genutzt werden soll und wenn an technischen Ausrüstungen von Bauten und Anlagen Änderungen vorgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich.
Fragen an die Spezialisten
Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen über feuerpolizeiliche Belange? Wenden Sie sich bitte an unseren Spezialisten:
Ingenieurbüro Bünzli
Zürichstrasse 117c
8123 Ebmatingen
Tel: 044 980 20 90
info@ib-ag.ch
www.ib-ag.ch
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau, Planung und Umwelt | 044 949 40 26 | bau@moenchaltorf.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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620.11 | Gebührentarif Gemeinde Mönchaltorf | 1. Januar 2024 |
700.1 | Bau- und Zonenordnung Gemeinde Mönchaltorf | 6. März 2018 |
700.11 | Zonenplan Gemeinde Mönchaltorf | 7. Juni 2018 |
700.12 | Kernzonenplan Gemeinde Mönchaltorf | 10. März 2006 |