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Feuerungskontrollen

Bild eines Heizungsreglers

 

Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen und der Holzfeuerungen. Die Organisation der Feuerungskontrolle von Öl-, Gasfeuerungen bis 1000 kW und Holzfeuerungen bis 70 kW wurde im Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen.

Abnahmekontrollen

Bei einer neuen oder sanierten Heizung wird die Anlage von Gesetzes wegen noch während der Garantiezeit vom amtlichen Feuerungskontrolleur überprüft und abgenommen. Damit besteht die Gewissheit, dass die neue Heizung korrekt arbeitet und die Grenzwerte nicht überschreitet.

Routinekontrollen

Alle zwei Jahre findet von Gesetzes wegen eine Abgasmessung der Heizung statt. Es ist den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern freigestellt, diese Routinekontrollen ebenfalls vom amtlichen Feuerungskontrolleur oder von einer Servicefirma gleichzeitig mit dem Heizungsservice durchführen zu lassen.

Feuerungskontrolleur der Gemeinde Mönchaltorf

Die Feuerungskontrollen in der Gemeinde Mönchaltorf werden gemäss dem Pflichtenheft der Fachstelle für Feuerungskontrolle des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) im Modell 2 (Auftrag von Gemeinde an private Fachfirma, liberalisiert) durchgeführt.

Nielsen Kaminfegermeister und Feuerungskontrolleur
Isenrietstrasse 11c
8617 Mönchaltorf
Tel. 044 948 06 20

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen über die Feuerungskontrolle in den Gemeinden finden Sie auf der Seite des Kantons Zürich, AWEL
 

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
620.11 Gebührentarif Gemeinde Mönchaltorf 1. Januar 2024