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Graffiti und Schmierereien - Schadenmeldungsformular

Vorgehen beim Schadenfall

Wenn der/die private Liegenschaftenbesitzer/in auf Sprühereien oder Schmierereien an ihrer Liegenschaft aufmerksam wird, sollte diese rasch entfernt werden, damit  Folgeverschmierungen ausbleiben.

Der/die Liegenschaftenbesitzer/in hat vor der Reinigung (Übermalung) unbedingt ein gutes Foto des Schadens zu machen. Zudem hat der/die private Liegenschaftenbesitzer/in bei der Kantonspolizei in Uster, 058 648 65 50 Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt zu erstatten.

Anschliessend kann ein qualifiziertes Malergeschäft nach Wahl zur Behebung des Schadens beauftragt werden.

Für die Kostenbeteiligung durch die Gemeinde hat der/die Liegenschaftenbesitzer/in innert drei Monaten das untenst angehängte Schadenformular ausgefüllt mit folgenden Unterlagen und Angaben der Gemeindeverwaltung, Allgemeine Verwaltung, Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltorf einzureichen:

  • Rechnungskopie
  • QR Code Zahlungsschein oder Angabe der Bankverbindung (IBAN)
  • Fotos der Liegenschaft vor der Reinigung (Übermalung)
  • Mitteilung, bei welchem Polizeiposten die Anzeige eingereicht wurde

Die Gemeinde Mönchaltorf wird den gesprochenen Betrag dann innert weniger Tage der/dem Liegenschaftenbesitzer/in überweisen.

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