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Sperrgut

Zeichnung von Sperrgut

Brennbare sperrige Gegenstände wie Möbel, Teppiche, etc., welche wegen ihrer Grösse oder ihres Gewichts nicht in einem Kehrichtsack Platz haben, werden mit der normalen Kehrichtabfuhr mitgenommen. Stellen Sie das Sperrgut am Abfuhrtag der normalen Kehrichtsammlung bis 07.00 Uhr bei der üblichen Kehrichtsammelstelle Ihrer Liegenschaft bereitstellen.

Die Gegenstände, welche max. 75 kg Gewicht und 150 cm Länge haben dürfen, müssen mit der entsprechenden Anzahl an Kehrichtgebührenmarken versehen sein.

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!

In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine/n Abnehmer/in für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Wichtig

Sperrgut muss der Hauskehricht-Sammlung mitgegeben werden und wird bei der Sammelstelle beim Werkhof an der Gossauerstrasse nicht entgegen genommen!

Gebühren

Artikel Anzahl Kehrichtgebührenmarken
pro 5 kg Sperrgut 1 Marke
pro m2 Sperrgut (z.B. Teppich) 1 Marke
Matratze 3 Marken
Bettrost 5 Marken
Kommode 6 Marken
Nachttisch 3 Marken
Polstergruppe pro Sitzteil 6 Marken
Wohnwand pro Teil 6 Marken

Preis pro Gebührenmarke: Fr. 1.50 (inkl. Mehrwertsteuer)

Produkte

Gartenmöbel aus Holz; Gartenzaun, behandelt; Holzgestell; Holzkiste; Holzmöbel; Holzpalette; Holzpalisade, behandelt; Isolationsmatten; Korkmatten; Lättlicouch; Matratze; Polstersessel; Teppich; Schlitten aus Holz; Ski; Snowboard; Sockelleisten aus Holz; Spannteppich; Spanplatte behandelt; Türen aus Holz; Wohnwand

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehrichtsammlung