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Allgemeines Feuerverbot
Das im Kanton Zürich seit 26. Juni 2026 geltende Feuerverbot in Wald und Waldesnähe wird von den Gemeinden im Bezirk Uster aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen auf ein generelles Feuerverbot ausgeweitet.
Ab Freitag, 17. Juli 2026, 12:00 Uhr gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet Mönchaltorf ein generelles Feuerwerks- und Feuerverbot. Konkret beinhaltet das Verbot folgende Punkte:
- Entfachen von offenen Feuern und Höhenfeuern im Freien
- Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten)
- Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen
- Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art
Das Grillieren mit Gas- oder Elektro-Grill bleibt auf Balkonen und Gartensitzplätzen, vorbehältlich anderslautender Regeln der Hausverwaltungen, erlaubt.
Das generelle Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.
Die Missachtung des Verbots stellt einen Verstoss gegen die Strafbestimmung von § 38 in Verbindung mit § 1 und § 12 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FGG, LS 861.1) und führt zu einer entsprechenden Verzeigung.
Vielen Dank, dass Sie sich an die obigen Punkte halten und zum Schutze unserer Natur beitragen.
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| Flyer Feuerverbot (PDF, 322 kB) | Download | 0 | Flyer Feuerverbot |
| Gemeinderatsbeschluss Allgemeines Feuerverbot Gemeinde Mönchaltorf_2026.07.17 (PDF, 268 kB) | Download | 1 | Gemeinderatsbeschluss Allgemeines Feuerverbot Gemeinde Mönchaltorf_2026.07.17 |