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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Bild von Geldscheinen, einem Taschenrechner und einem Rotstift

 

Wenn die Rente nicht ausreicht

Oft reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV haben den Zweck, die finanzielle Situation von AHV- oder IV-Rentnerinnen und Rentnern mit kleinen Einkommen so zu verbessern, dass der Existenzbedarf (Lebensunterhalt, Miete und Krankenkasse) in angemessener Weise gedeckt werden kann. Sie dienen vor allem auch dazu, die Finanzierung der Pflegekosten im Alter und bei Invalidität zu gewährleisten.

 

Persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen

Sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt ein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen. Neben den Einnahmen und Ausgaben wird auch das Vermögen berücksichtigt. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, werden je nach Umständen bundesrechtliche Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen und kommunale Gemeindezuschüsse ausgerichtet. Für die Mehrheit der Bezüger wird eine Kombination der drei Leistungen vergütet. Die Kombination wird als Zusatzleistung zur AHV/IV bezeichnet.

 

Betreuungsleistungen / Hilfsmittel für Seniorinnen und Senioren

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es wichtige Neuerungen bei den Zusatzleistungen zur AHV/IV für ältere Menschen. Ziel ist es, Menschen mit einer AHV-Rente dabei zu unterstützen, möglichst lange selbstständig in ihrem gewohnten Zuhause zu leben und ihre finanziellen Belastungen zu verringern. Dank der neuen Regelungen können Seniorinnen und Senioren, die Ergänzungsleistungen beziehen, zusätzliche Unterstützung beantragen. Auch Personen ohne Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen können in manchen Fällen profitieren. Der maximale Betrag für vergütbare Krankheits- und Behinderungskosten liegt bei 25'000 Franken pro Jahr für Einzelpersonen und 50'000 Franken für Paare. Neu vergütet werden unter anderem Unterstützung bei der Haushaltsführung, psychosoziale Betreuung und Begleitung, Entlastungsdienste, Mittagstische und Mahlzeitendienste sowie Hilfe und Betreuung in einem Nachtheim. Der Transport zu Mittagstischen und Tages- bzw. Nachtheimen gehören ebenso zum Angebot wie verschiedene Hilfsmittel wie z.B. Notrufsysteme, Zusätze zu Sanitäreinrichtungen usw.

 

Antrag

Mit dem EL-Rechner können Sie einfach prüfen, ob ein möglicher Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht. Der EL-Rechner dient einer ersten Einschätzung. Die Fachstelle Alter in Uster klärt auch für die Mönchaltorferinnen und Mönchaltorfer den individuellen Bedarf und stellt eine Bescheinigung aus, die festhält, welche Leistungen übernommen werden können.

Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Zuständig ist die Gemeinde, in der die rentenberechtigte Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hat. Interessenten aus Mönchaltorf erhalten das entsprechende Gesuch beim Fachbereich Soziales oder können es auf dieser Seite unter der Rubrik "Dokumente" herunterladen.

 

Informationen

Informationen rund um den Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV wie Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsart und Beispiele dazu finden sie auf der Homepage des Fachverbands Zusatzleistungen Kanton Zürich.

Im Merkblatt "Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter" des Kantonalen Sozialamtes Zürich finden sie weitere Informationen. 

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns unter Tel. 044 949 40 12. Bitte vereinbaren Sie die Termine für persönliche Gespräche vorgängig telefonisch. Vielen Dank.

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Beiblatt_Anmeldung_Zusatzleistungen (1) (PDF, 194.49 kB) Download 0 Beiblatt_Anmeldung_Zusatzleistungen (1)
Merkblatt Meldepflicht (PDF, 261.04 kB) Download 1 Merkblatt Meldepflicht
Merkblatt finanzielle Unterstützung in der Betreuung im Alter Kanton Zürich (PDF, 519.27 kB) Download 2 Merkblatt finanzielle Unterstützung in der Betreuung im Alter Kanton Zürich
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