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Sperrgut
Brennbare sperrige Gegenstände wie Möbel, Teppiche, etc., welche wegen ihrer Grösse oder ihres Gewichts nicht in einem Kehrichtsack Platz haben, werden mit der normalen Kehrichtabfuhr mitgenommen. Stellen Sie das Sperrgut am Abfuhrtag der normalen Kehrichtsammlung bis 07.00 Uhr bei der üblichen Kehrichtsammelstelle Ihrer Liegenschaft bereitstellen.
Die Gegenstände, welche max. 75 kg Gewicht und 150 cm Länge haben dürfen, müssen mit der entsprechenden Anzahl an Kehrichtgebührenmarken versehen sein.
Tipps
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine/n Abnehmer/in für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.
Wichtig
Gebühren
Artikel | Anzahl Kehrichtgebührenmarken |
pro 5 kg Sperrgut | 1 Marke |
pro m2 Sperrgut (z.B. Teppich) | 1 Marke |
Matratze | 3 Marken |
Bettrost | 5 Marken |
Kommode | 6 Marken |
Nachttisch | 3 Marken |
Polstergruppe pro Sitzteil | 6 Marken |
Wohnwand pro Teil | 6 Marken |
Preis pro Gebührenmarke: Fr. 1.50 (inkl. Mehrwertsteuer)
Produkte
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
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Kehrichtsammlung |