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Umsetzung der Tempo-30-Zonen und der Tempo-30-Strecke «Rällikerstrasse»
Ausgangslage und Beteiligung der Bevölkerung
Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrs- und Parkierungskonzepts fand im Frühjahr 2022 eine Umfrage unter der Bevölkerung statt. Im Oktober desselben Jahres wurde zudem ein Workshop mit interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern durchgeführt.
Die Auswertungen zeigten ein breites Interesse an einer Verbesserung der Verkehrssicherheit – insbesondere für Fussgängerinnen, Velofahrende und Kinder – sowie den Wunsch nach mehr Tempo-30-Zonen. Auch mehrere Petitionen aus verschiedenen Quartieren gingen ein.
Gestützt auf diese Ergebnisse beauftragte der Gemeinderat ein spezialisiertes Planungsbüro mit der Ausarbeitung eines Konzepts. Sämtliche Massnahmen und das Gutachten zur Rällikerstrasse wurden von der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich geprüft und genehmigt.
Entscheid der Gemeindeversammlung
An der Gemeindeversammlung vom März 2024 genehmigten die Stimmberechtigten einen Investitionskredit von Fr. 235'000.– für die Umsetzung von:
- sechs Tempo-30-Zonen in den Quartieren Langenmatt/Hohfurren, Widenbüel, Bruggächer, Mülibach-/Südstrasse, Silbergrueb und Schwerzi
- sowie der Tempo-30-Strecke an der Rällikerstrasse.
Das Geschäft wurde mit 198 Ja-Stimmen zu 115 Nein-Stimmen deutlich angenommen.
Die detaillierten Signalisationspläne aller 30er Zonen und der 30er Strecke wurden nach der Gemeindeversammlung mit Rechtsmittelbelehrung amtlich publiziert und lagen im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Gleichzeitig wurden die geplanten baulichen Massnahmen in den Quartieren eingezeichnet bzw. markiert. Die rechtskräftigen Planungen wurden in den vergangenen Wochen nun umgesetzt.
Ziele der Tempo-30-Zonen
Die Massnahmen verfolgen folgende Ziele:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle, insbesondere auf Schul- und Arbeitswegen
- Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität
- Schutz von spielenden Kindern sowie älteren oder beeinträchtigten Personen
- Aufwertung der Fuss- und Velowege
- Kein Abbau von Parkplätzen (allenfalls leichte Verschiebungen)
- Umsetzung mit minimalen baulichen Eingriffen, abgestimmt mit der Kantonspolizei
Umsetzung und Ausblick
Die Einführung von Tempo 30 ist ein schweizweit viel und sehr kontrovers diskutiertes Thema, welches stark polarisiert – auch in Mönchaltorf. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Projektziele insgesamt gut erreicht wurden. In den neuen Zonen sorgen Einengungen und leichte Anrampungen für die durch die Mönchaltorfer Bevölkerung gewünschte Verkehrsberuhigung und die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Auf der Rällikerstrasse wurden die Rampen so tief wie möglich gestaltet. Die Signalisation erfolgt mit Tafeln in Betonsockeln oder schwarzen, reflektierenden Pfosten, um auch bei leeren Parkfeldern eine wirksame Temporeduktion zu erzielen. Mönchaltorf hat die geringst möglichen baulichen Massnahmen gewählt, welche bewilligungsfähig waren. Dies hat zugleich auch zu tiefst möglichen Kosten geführt.
Der Gemeinderat räumt ein, dass an der Gemeindeversammlung die baulichen Details noch klarer hätten gezeigt werden können. Künftig sollen Visualisierungen und Fotomaterial die Planung verständlicher machen.
Evaluation und nächste Schritte
Wie von Anfang an vorgesehen, werden alle Massnahmen während eines Jahres beobachtet und ausgewertet. Anschliessend erfolgen, wo nötig, Anpassungen. Eine erste Korrektur im Bereich Auenstrasse (Lastwagenverkehr) wurde bereits beschlossen.
Bei Fragen stehen Gemeinderat und Verwaltung der Bevölkerung gerne zur Verfügung. Wir danken der Mönchaltorfer Bevölkerung für ihr Interesse und ihr engagiertes Mitwirken.
Gemeinderat / Gemeindeverwaltung Mönchaltorf
📞 044 949 40 10 / ✉️ gemeinde@moenchaltorf.ch
Input: Unterschied zwischen einer Tempo 30 Zone und einer Tempo 30 Strecke
Der Unterschied liegt in der Verkehrsregelung und Signalisation: Eine Tempo-30-Zone betrifft ein ganzes Gebiet mit speziellen Regeln, während eine Tempo-30-Strecke nur einen einzelnen Strassenabschnitt betrifft. Kurz gesagt, die Zone ist flächendeckend und mit vereinfachten Regeln, die Strecke ist punktuell und individuell geregelt.
Die Tempo-30-Zone
- Gilt für ein ganzes Quartier oder Gebiet, meist in Wohnzonen.
- Signalisiert mit Zonenschild am Anfang und Ende.
- In der Regel gilt Rechtsvortritt innerhalb der Zone.
- In der Regel keine Fussgängerstreifen – Fussgänger dürfen überall queren, Fahrzeuge haben dennoch Vortritt.
- Verkehrsberuhigung steht im Vordergrund, oft mit baulichen Massnahmen wie Schwellen oder Verengungen.
Tempo-30-Strecke
- Gilt für einen bestimmten Strassenabschnitt.
- Signalisiert mit Geschwindigkeitsschild (wie bei anderen Tempolimits).
- Vortrittsregel kann individuell festgelegt werden – z. B. durch Stopp- oder Vortrittsschilder.
- Fussgängerstreifen sind erlaubt und üblich.
- Wird dort angeordnet, wo eine Geschwindigkeitsreduktion aus Sicherheits-, Umwelt- oder Lärmschutzgründen zweck- und verhältnismässig ist.
Beispielbilder der umgesetzten, geringst möglichen baulichen Massnahmen in der Gemeinde Mönchaltorf
| Name | |||
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| Newsmeldung zur Umsetzung Tempo 30_final (PDF, 1.41 MB) | Download | 0 | Newsmeldung zur Umsetzung Tempo 30_final |