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Kommunale Erneuerungswahlen Amtsdauer 2026 bis 2030
Informationen
- Datum
- 8. März 2026
- Lokalität
Urnenlokal am Sonntag 8. März 2026
- im Gemeindezentrum Mönchhof von 09.30 - 11.00 Uhr
Vorzeitige Stimmabgabe am Schalter der Einwohnerkontrolle
- Montag, 02.03.2026: 08.15 - 11.30 Uhr / 13.30 - 18.00 Uhr
- Dienstag, 03.03.2026: 08.15 - 11.30 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
- Mittwoch, 04.03.2026: 07.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
- Donnerstag, 05.03.2026: 08.15 - 11.30 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
- Freitag, 06.03.2026: 08.15 - 14.00 Uhr durchgehend
- Kontakt
- Cornelia Müller, Gemeindeschreiberin
- Beschreibung
Für die Gemeindebehörden in Mönchaltorf (Gemeinderat, Schulbehörde, Sozialbehörde und Rechnungsprüfungskommission), Amtsdauer 2026 - 2030, wird am Sonntag, 8. März 2026 eine ordentliche Erneuerungswahl durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 14. Juni 2026 stattfinden. Gestützt auf Art. 6 der geltenden Gemeindeordnung werden die obgenannten Gemeindebehörden an der Urne gewählt. Es wird ein leerer Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind, verwendet.
Für die Erneuerungswahlen findet ein Vorverfahren statt (§§48 ff GPR). Gestützt auf die Wahlanordnung vom 3. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahlen der Mönchaltorfer Gemeindebehörden (Gemeinderat Schulpflege, Sozialbehörde, Rechnungsprüfungskommission), Amtsdauer 2026 – 2030, innert der festgesetzten Frist, Wahlvorschläge eingereicht worden.
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte können innert einer Frist von 7 Tagen, ab der Amtlichen Publikation vom Mittwoch, 26. November 2025 bis spätestens Mittwoch, 3. Dezember 2025 16.30 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Gemeinderatskanzlei, Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltorf (wahlleitende Behörde) eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein.
Die definitiven Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist am
8. Dezember 2025 auf der Gemeindehomepage (www.moenchaltorf.ch) amtlich publiziert.Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang bzw. bis zum 18. März 2025 können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden.
Wählbar in den Gemeinderat, die Schulbehörde, die Sozialbehörde und die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Mönchaltorf hat.
- Weitere Informationen
- https://deine-gemeinde-braucht-dich.ch/8617-moenchaltorf
Kommunale Wahlen
Kommunale Erneuerungswahlen Rechnungsprüfungskommission, Amtsdauer 2026 bis 2030
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- andere Behörde
Kommunale Erneuerungswahlen Schulbehörde, Amtsdauer 2026 bis 2030
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- andere Behörde
Kommunale Erneuerungswahlen Gemeinderat, Amtsdauer 2026 bis 2030
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Exekutive
Kommunale Erneuerungswahlen Sozialbehörde, Amtsdauer 2026 bis 2030
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- andere Behörde
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Formular Wahlvorschlag Gemeindebehörden Urne, Amtsdauer 2026 - 2030 (PDF, 282.21 kB) | Download | 0 | Formular Wahlvorschlag Gemeindebehörden Urne, Amtsdauer 2026 - 2030 |
| Anordnung_Erneuerungswahlen_2026_Politische_Gemeinde (PDF, 248.96 kB) | Download | 1 | Anordnung_Erneuerungswahlen_2026_Politische_Gemeinde |