Hauptinhalt

Generelle Informationen

Bild einer Schweizer Landkarte mit Abstimmungsurne

 

Sämtliche Informationen zu bevorstehenden Urnengängen werden jeweils unter der Rubrik Abstimmungen und Wahlen aufgeschaltet.

Auf der kantonalen Website sind unter folgendem Link Informationen zu allen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungsvorlagen verfügbar – vor dem Abstimmungssonntag die Infos rund um die Vorlage, am Abstimmungssonntag dann auch die Ergebnisse. Somit sind die Informationen für Gemeindeabstimmungen nicht nur in der gedruckten Weisungsbroschüre verfügbar, sondern auch online.

Die mobile Nutzung wird zusätzlich durch die App VoteInfo erleichtert. Hier können alle Interessierten unter den Einstellungen ihren Kanton und ihre Wohngemeinde zu den Favoriten hinzufügen und haben dann jederzeit mobilen Zugriff auf die Abstimmungsinformationen sowie zeitnah auf die Ergebnisse, sobald die Auszählungsarbeiten abgeschlossen und fertig erfasst sind.

Unter Archiv/Suche können Sie mit einer umfassenden Suchfunktion die gewünschten kommunalen Vorlagen aufrufen oder unter folgendem Link Abstimmungsarchiv zu den kantonalen Informationen gelangen.

Kontakt

Cornelia Müller, Gemeindeschreiberin, cornelia.mueller@moenchaltorf.ch

Urne Öffnungszeiten

Vorzeitige Stimmabgabe
Gemeindeverwaltung Mönchaltorf: Schalter Einwohnerkontrolle
jeweils in der Vorwoche von Montag bis Freitag
während den üblichen Verwaltungsöffnungszeiten

Öffnungszeiten Urne Sonntag
Gemeindezentrum Mönchhof
Sonntag 9.30 - 11.00 Uhr

Voraussetzungen

Stimm- und wahlberechtigt ist jede Person mit einem gültigen Stimmrechtsausweis.
Vom Stimmrecht ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

Die Stimmberechtigen erhalten die Wahl- und Abstimmungsunterlagen mindestens drei Wochen vor dem Urnengang per Post zugestellt.

Wer während der letzten vier Wochen vor einem Urnengang den politischen Wohnsitz wechselt, erhält am neuen Wohnsitz die Wahl- und Abstimmungsunterlagen nur gegen den Nachweis, dass er oder sie das Stimmrecht nicht bereits am bisherigen politischen Wohnsitz ausgeübt hat. Die Eintragung in das Stimmregister der Gemeinde Mönchaltorf ist möglich bis am Dienstagabend vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag (gemäss § 5 Abs. 1 VPR: bis zum fünften Vortag des Wahl- oder Abstimmungstages).

Stimmberechtigte, welche die Unterlagen nicht oder nicht vollständig erhalten haben, können während der Öffnungszeiten des Gemeindehauses bei der Abteilung Bevölkerung und Sicherheit ein Duplikat beziehen. Bitte nehmen Sie einen Ausweis mit.

Auslandschweizer/innen
Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer können Sie an eidgenössischen und kantonalen Wahlen sowie eidgenössischen Abstimmungen teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link

Brieflich abstimmen

Senden Sie Ihre ausgefüllten Wahl- oder Abstimmungsunterlagen mit unterzeichnetem Stimmrechtsausweis per Post an die Gemeindeverwaltung, so dass diese rechtzeitig vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag eintreffen. Das Abstimmungskuvert kann kostenlos mit B-Post versandt werden (Geschäftsantwort). Ohne unterzeichneten Stimmrechtsausweis ist die Stimmabgabe ungültig.

Was ist weiter zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
  5. Sie können das Antwortkuvert auch persönlich während den Verwaltungsöffnungszeiten im Gemeindehaus abgeben oder es in den Briefkasten beim Seiteneingang des Gemeindehauses (Esslingerstrasse 2, Mönchaltorf) werfen. Der Briefkasten wird am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr das letzte Mal geleert.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist