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Grundsteuern

 

Der Fachbereich Steuern ist für die Veranlagung und Bezug der Grundstückgewinnsteuer zuständig. Die Grundstückgewinnsteuern werden durch den Ausschuss Steuern festgesetzt.

Hier geht es zum Online Formular für die Grundsteuern: Steuererklärung für die GrundstückgewinnsteuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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