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Grundsteuern
Der Fachbereich Steuern ist für die Veranlagung und Bezug der Grundstückgewinnsteuer zuständig. Die Grundstückgewinnsteuern werden durch den Ausschuss Steuern festgesetzt.
Hier geht es zum Online Formular für die Grundsteuern: Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 044 949 40 18 | steuern@moenchaltorf.ch |