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Prämienverbilligung

Bild von einem Sparschwein

 

Die individuelle Prämien­verbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Kranken­versicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämien­verbilligung erhält, ist kantonal geregelt.

Der Online-Rechner für den Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gibt Auskunft, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat.

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Internetseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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