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Quellensteuer
Wer wird quellenbesteuert?
Unter folgenden Voraussetzungen werden Ihre Einkünfte quellenbesteuert:
Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich
Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer weder die Niederlassungsbewilligung C haben noch mit einer Person verheiratet sind, welche die Niederlassungsbewilligung C oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt und für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz erwerbstätig sind.
Personen mit Ansässigkeit im Ausland
- Wenn Sie als Arbeitnehmer mit Wochenaufenthalterstatus im Kanton Zürich für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz erwerbstätig sind;
- wenn Sie ohne Wochenaufenthalterstatus in der Schweiz als Arbeitnehmer (z. B. Grenzgänger) für einen Arbeitgeber mit Sitz im Kanton Zürich erwerbstätig sind;
- wenn Sie ohne Wochenaufenthalterstatus in der Schweiz im Rahmen des internationalen Verkehrs für einen Arbeitgeber mit Sitz im Kanton Zürich erwerbstätig sind;
- wenn Sie einen geldwerten Vorteil aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen von einem Leistungsschuldner mit Sitz im Kanton Zürich realisieren;
- wenn Sie ein Verwaltungsratshonorar von einer juristischen Person mit Sitz im Kanton Zürich erhalten;
- wenn Sie als Sportler, Künstler oder Referent vom Veranstalter mit Sitz in der Schweiz eine Gage für einen persönlichen Auftritt im Kanton Zürich erhalten;
- wenn Sie von einer Vorsorgeeinrichtung mit Sitz im Kanton Zürich Renten oder Kapitalleistungen aus Vorsorge erhalten (2. Säule und Säule 3a);
- wenn Sie von einem Leistungsschuldner mit Sitz in der Schweiz Zinszahlungen erhalten, die durch ein im Kanton Zürich gelegenes Grundstück grund- oder faustpfandrechtlich gesichert sind.
Weitere Informationen zu den Quellensteuern finden Sie hier.
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Informationsblatt für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende im Kanton Zürich (PDF, 163.93 kB) | Download | 0 | Informationsblatt für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende im Kanton Zürich |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 044 949 40 18 | steuern@moenchaltorf.ch |