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Steuerakten bestellen

Bild eines Ordners mit der Aufschrift

 

Kopie der eigenen Steuerakten

Wenn Sie nicht mehr im Besitz der eigenen Steuerakten sind, können Sie mit diesem Formular eine Kopie der benötigten Unterlagen bestellen.

Jede Person ist berechtigt, eine Kopie der eigenen Steuerakten zu bestellen. Falls Sie die Bestellung im Auftrag einer natürlichen oder juristischen Person tätigen, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht. Diese kann im Bestellprozess hochgeladen und elektronisch übermittelt werden. Bei Drittpersonen oder Vertreter, welche bereits als offizielle Vertreter erfasst sind, ist keine zusätzliche Vollmacht notwendig.

Kopien von Steuerakten sind bis zum Umfang von 19 Seiten kostenlos. Ab der 20. Seite wird die Bestellung ab der 1. Seite in Rechnung gestellt. 
 

Aufbewahrung der Steuerakten

Privatpersonen haben keine gesetzliche Pflicht, die eigenen Steuerakten aufzubewahren. Es wird jedoch empfohlen, alle steuerrelevanten Akten wie Steuererklärungen mit den dazugehörigen Belegen aufzubewahren. Juristische Personen, welche im Handelsregister eingetragen sind, haben eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. 

 

Kopien der Steuerrechnungen

Kopien der Steuerrechnungen betreffend der Staats- und Gemeindesteuern, sind beim Fachbereich Steuern der Gemeinde Mönchaltorf zu bestellen.

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