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Invalidenrente Anmeldung

Die IV ist eine Eingliederungs­versicherung. Ist eine Erwerbs­tätigkeit nicht oder nur beschränkt möglich, prüfen wir den Anspruch auf eine IV-Rente. 

Wer in der Schweiz wohnt oder erwerbs­tätig ist, ist obligatorisch bei der Invaliden­versicherung (IV) versichert. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesund­heitlich bedingten Einschränkung der Erwerbs­tätigkeit zu vermindern oder zu beseitigen.

Wenn die Erwerbs­fähigkeit trotz Eingliederungsmassnahmen nicht verbessert oder zurück­erlangt werden kann, wird der Anspruch auf eine IV-Rente geprüft.  

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