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AHV Anmeldung Nichterwerbstätige

Nichterwerbs­tätige sind beitrags­pflichtig ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburts­tag bis zum Ende des Monats, in dem sie das Referenzalter  erreichen. Fehlende Beitrags­jahre können dazu führen, dass später die AHV-Rente gekürzt wird. Die Höhe der Beiträge hängt von der persön­lichen Situation ab.

 

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