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Einverständniserklärung zum Bauvorhaben

Mit dem Formular wird bestätigt, dass vom geplanten Bauvorhaben Kenntnis genommen wurde. Die Erklärung gilt ebenfalls als Einverständnis zum Bauvorhaben im Sinn von § 15 der Bauverfahrensverordnung (BVV) vom 3. Dezember 1997.

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