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Abmeldung/Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Identitätskarte oder Pass

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis


Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.

 

Zu-, Um- und Wegzüge innerhalb der Schweiz können auch online über die Plattform eUmzugCH gemeldet werden.

https://zh.eumzug.swiss/app/eUmzugCH

An- oder Abmeldungen ins Ausland können nicht online sondern müssen zwingend persönlich am Schalter gemeldet werden!

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