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Sozialhilfe - Gesuchsformular

Ihr Gesuch kann der Sozialdienst in der Regel erst behandeln, wenn das Gesuchsformular, sowie allfällige Zusatzformulare, vollständig und lesbar ausgefüllt und unterzeichnet sind und die massgebenden Dokumente sowie Unterlagen vorliegen.

Das Formular gilt als Antrag und dient der Erhebung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Anspruch auf Sozialhilfe entsteht frühestens ab der Einreichung des Gesuchs, sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen ist.

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