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Adressauskunft einfach

Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. geben die Einwohnerdienste einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall auf Gesuch hin folgende Daten bekannt:

(gem. §18 Abs. 1 MERG sowie §16 lit. a IDG)

  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 15.00

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