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Bestattungen
Meldung Todesfall
Sie haben einen lieben Menschen verloren? Wir sprechen Ihnen unser herzliches Beileid aus.
Verstirbt eine Person zu Hause, verständigen die Angehörigen zuerst eine Ärztin oder einen Arzt, die/der den Tod bestätigt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Dieses Formular muss im Original innert zwei Tagen persönlich der Abteilung Allgemeine Verwaltung (Bestattungsamt) der Gemeinde Mönchaltorf übergeben werden. An Wochenenden kann mit der Benachrichtigung bis zum nächsten Werktag gewartet werden. An Feiertagen wird ein Pikettdienst angeboten. Die Erreichbarkeit wird auf der Bandansage und auf der Homepage der Gemeinde Mönchaltorf publiziert.
Ist die Polizei involviert und handelt es sich um einen unnatürlichen Todesfall, ist die Polizei zur Anzeige verpflichtet. Verstarb die Person in einer Institution, ist diese zuständig für die Anmeldung des Todesfalles.
Bestattung
Für die Bestattung ist die Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person zuständig. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde Mönchaltorf hat, unabhängig von der Konfessionszugehörigkeit, Anspruch auf eine Bestattung auf unserem Friedhof Räbacher.
Todesfallgespräch
Es wird empfohlen, den Todesfall der Abteilung Allgemeine Verwaltung (Bestattungsamt) zuerst telefonisch oder per E-Mail zu melden. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, um alle Einzelheiten zu besprechen und Ihre Fragen zu beantworten. Wir bitten Sie, zum persönlichen Gespräch folgende Unterlage mitzubringen:
- Original der ärztlichen Todesbescheinigung (bei Eintritt Todesfall zu Hause)
Kontakt für Terminvereinbarung
Abteilung Allgemeine Verwaltung per Telefon 044 949 40 10 oder einwohnerkontrolle@moenchaltorf.ch.
Einsargung und Überführung
Die Abteilung Bevölkerung und Sicherheit (Bestattungsamt) koordiniert und organisiert in Absprache mit den Angehörigen die Einsargung und die Überführung durch unser Bestattungsunternehmen.
An Feiertagen oder Wochenenden können sich die Angehörigen für Einsargung und Überführung direkt an unseren Bestatter Hans Gerber AG, Lättenstrasse 9, 8315 Lindau, Telefon 052 355 00 11, office@gerber-lindau.ch, wenden.
Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt "Was ist zu tun im Todesfall?" (unter Dokumenten) oder erhalten Sie direkt bei der Abteilung Allgemeine Verwaltung (Bestattungsamt).
Trauerredner/innen
Sie trauern um einen nahestehenden Menschen und möchten in einer konfessionslosen Feier Abschied nehmen. Der Verein "Zürcher Trauerredner/innen" unterstützt Sie bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Webseite Trauerredner/innen
Die Friedhofs- und Bestattungsverordnung ist in der Rechtssammlung verfügbar.
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Merkblatt "Was tun im Todesfall" (PDF, 23.74 kB) | Download | 0 | Merkblatt "Was tun im Todesfall" |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Allgemeine Verwaltung / Einwohnerkontrolle | 044 949 40 10 | einwohnerkontrolle@moenchaltorf.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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880.1 | Friedhof- und Bestattungsverordnung | 1. Januar 2018 |