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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses Zeugnis wird oft auch für den Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf einer Liegenschaft) verlangt.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Einwohnerdienste ausgestellt.

Die Bestellung kann via Online Schalter oder persönlich am Schalter erfolgen. Auch bei der Bestellung am Schalter erfolgt der Versand innert weniger Tagen. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann aufgrund zu tätigender Abklärungen nicht direkt mitgenommen werden. Die Kosten betragen pro Handlungsfähigkeitszeugnis CHF 30.

Die Handlungsfähigkeit setzt Urteilsfähigkeit und Mündigkeit voraus (Art. 13 ZGB). Mündig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 14 ZGB).