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Identitätskarte und Pass

Bild Schweizer Pass mit ID

 

Biometrische Identitätskarte mit Chip

Am 2. November 2026 wurde die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.

Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro. Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei der Einwohnerkontrolle Mönchaltorf, sondern beim kantonalen Passbüro beantragt werden.

Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Mönchaltorf beantragt werden.

Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.

Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.

 

Pass und Kombi (Pass + Identitätskarte zusammen)

Das Ausstellen der Pässe oder des Passes und der ID im Kombi ist nicht mehr auf der Gemeinde möglich, sondern nur noch beim Passbüro Zürich.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile nötig (ausser ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht).

Ohne vorherigen Antrag (online oder telefonisch) und ohne Termin für die Datenerfassung können keine Ausweise ausgestellt werden. Am vereinbarten Termin müssen Sie persönlich im Passbüro, Sihlquai 253, 8005 Zürich, erscheinen.

Bitte vereinbaren Sie entweder telefonisch unter Nummer 043 259 73 73 oder über www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einen Termin.

Pässe können nicht verlängert und müssen in jedem Fall neu ausgestellt werden. Für einen verlorenen Pass oder Identitätskarte benötigen Sie jeweils eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle.

Weitere Informationen finden Sie im angehängten Merkblatt oder auf der Homepage des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Identitätskarte

Anträge für eine Identitätskarte (ohne Kombi Pass/ID) sind persönlich bei der Einwohnerkontrolle Mönchaltorf zu stellen. Mitzubringen sind:

  • alte Identitätskarte (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige)
  • 1 Passfoto (nicht älter als 1 Jahr, Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, keine Spiegelung in der Brille, 35 x 45 mm)

Die Identitätskarte muss persönlich beantragt werden. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche. Diese müssen zusätzlich von einem Elternteil bzw. der Inhaberin oder dem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden.

Die Vorschriften bezüglich Anforderungen an die Passbilder sind unbedingt einzuhalten. Die Fotomustertafel kann unter www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder im angehängten Merkblatt eingesehen werden.

Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein.

 

Notpass

Wenn die Zeit für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen. Dieser ist persönlich beim kantonalen Passbüro oder bei der Notpassstelle der Kantonspolizei am Flughafen Zürich zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht notwendig.

 

Preise und Gültigkeiten

 
Ausweisart Gültigkeit Preise (inkl. Porto)
Pass Erwachsene 10 Jahre CHF 145
Pass Kinder (0-17 Jahre) 5 Jahre CHF 65
Kombi (Pass und ID) Erwachsene 10 Jahre CHF 158
Kombi (Pass und ID) Kinder (0-17 Jahre) 5 Jahre CHF 78
Identitätskarte Erwachsene 10 Jahre CHF 70
Identitätskarte Kinder (0-17 Jahre) 5 Jahre CHF 35
 

 

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Merkblatt Passbüro Kanton Zürich (PDF, 112 kB) Download 0 Merkblatt Passbüro Kanton Zürich
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