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Verpflichtungserklärung

Bild einer Hand, die an der Türe klingelt

 

Einladung einer Person aus einem visumspflichtigen Land

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 
3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen.

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandvertretung ihres Wohnortes ein. Wird das Visum nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine «Verpflichtungserklärung» verlangt werden. Die Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gästen auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von CHF 30'000 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die «Verpflichtungserklärung». Mit dieser sprechen Sie persönlich vor.

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Merkblatt Verpflichtungserklärung (PDF, 154.8 kB) Download 0 Merkblatt Verpflichtungserklärung
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